Weiterbildung & Fernstudium – kaufmännische Berufe - Staatlich geprüfter Betriebswirt/in-Weiterbildung
Weiterbildung zum Geprüften Betriebswirt/in
Was ist ein geprüfter Betriebswirt?
Die sogenannte Fortbildung im kaufmännischen Bereich zum geprüften Betriebswirt oder zur geprüften Betriebswirtin wird an der Industrie- und Handelskammer durchgeführt.
Der Abschluss ist ein öffentlich-rechtlicher und mit einer der höchsten Abschlussgrade, die man in dieser Kategorie erlangen kann.
Der geprüfte Betriebswirt bzw. die geprüfte Betriebswirtin kann aufgrund seiner einschlägigen Kenntnisse ...
Die Tätigkeitsschwerpunkte von geprüften Betriebswirten/innen liegen in der Entwicklung und Umsetzung von unternehmerischen Strategien sowie der Koordination von Prozessen zur Quantifizierung von Leistung unter der Berücksichtigung von soziologischen, ökonomischen und ökologischen Aspekten eines Unternehmens.
Wer kann sich zum geprüften Betriebswirt / zur geprüften Betriebswirtin fortbilden?
Die Fort- bzw. Weiterbildung zum geprüften Betriebswirt bzw. zur geprüften Betriebswirtin ist für Fachkaufleute mit einschlägiger und mehrjähriger Berufserfahrung gedacht.
Die Weiterbildungsinhalte und die Förderung
Wer sich für eine Weiterbildung zum geprüften Betriebswirt bzw. zur geprüften Betriebswirtin an der Industrie- und Handelskammer entscheidet, den erwarten die Themen Bilanzierung, Steuerpolitik, Marketingmanagement ...
Die Weiterbildung zum geprüften Betriebswirt / zur geprüften Betriebswirtin kann durch den sogenannten Meister-BAföG finanziert werden.
Die Dauer der Weiterbildung zum geprüften Betriebswirt / zur geprüften Betriebswirtin
Die Dauer der Fortbildung an der IHK beträgt 750 Unterrichtsstunden, die in Vollzeitunterricht oder Teilzeitunterricht geleistet werden können. Die Möglichkeit des Teilzeitunterrichtes ermöglicht es so den Teilnehmerinnen und Teilnehmern sich berufsbegleitend, fortzubilden.
Wo legt man die Prüfung zum geprüften Betriebswirt / zur geprüften Betriebswirtin ab?
Die Prüfung wird vor dem Prüfungsausschuss der Industrie- und Handelskammer (IHK) abgelegt. Voraussetzung zur Prüfungszulassung ist eine bereits bei der IHK erfolgreich absolvierte Fortbildung zum Fachwirt / zur Fachwirtin bzw. zum Fachkaufmann / zur Fachkauffrau. Außerdem zugelassen sind auch Absolventen einer kaufmännischen Fachschule, die mindestens drei Jahre Berufspraxis nachweisen können.
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